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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RG Metallbau e.U.


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma RG Metallbau e.U., insbesondere im Bereich Verarbeitung und Bearbeitung von Edelstahl, Aluminium und Glas. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt als rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt oder eine Anzahlung geleistet wird. Die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes gilt als verbindliche Auftragserteilung.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen aufgrund nachträglicher Kundenwünsche oder unvorhersehbarer Mehrkosten bleiben vorbehalten. Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag ist spätestens bei Fertigstellung bzw. Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

5. Stornierung und Kostenersatz
Wird ein Auftrag nach Leistung der 50 %-Anzahlung storniert, bleibt diese als pauschaler Kostenersatz einbehalten. Wurde bereits mit der Ausführung oder Materialbeschaffung begonnen, sind sämtliche bis dahin angefallenen Kosten vollständig zu ersetzen, auch wenn diese den Betrag der Anzahlung übersteigen. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

6. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse begründen keinen Schadenersatzanspruch.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von RG Metallbau e.U.

8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Haftung für Korrosionsschäden, insbesondere bei Edelstahl, Aluminium oder Verbindungselementen, wird ausgeschlossen, sofern diese durch Umwelteinflüsse, chemische Einwirkungen, mangelhafte Pflege oder äußere Einflüsse entstehen. Für Glasbruch nach ordnungsgemäßer Übergabe wird keine Haftung übernommen, sofern kein nachweislicher Materialfehler vorliegt. Schadenersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle baulichen Voraussetzungen für die Montage gegeben sind. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von RG Metallbau e.U.

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Kontakt

  • Raphael Griesenauer
    Spechtweg 5/0, 9545 Radenthein
    office@rg-metallbau.at
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